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Erneuerung von Umwälzpumpen

KfW Fördergelder ab dem 1. April 2009 für Hocheffizenzpumpen

Alte Heizungspumpen bedeuten für jeden Haushalt einen erheblichen Anteil der Energiekosten. Auf das Jahr gesehen können ungeregelte Pumpen bis zu 10 % des Energieverbrauches ausmachen. Deshalb möchte die Bundesregierung den Bürgern über die Förderbank KfW den Umstieg auf energiesparende Hocheffizenzpumpen erleichtern. Intelligente Umwälzpumpen werden nur dann aktiv, wenn es notwendig wird. Durch diese effektive Leistungsumsetzung wird nicht nur viel Energie gespart, sondern zusätzlich auch der CO2 Ausstoß deutlich reduziert.

Seit dem 1. April 2009 fördert der Staat den vorfristigen Austausch zu einer Hocheffizenzpumpe der Effizenzklasse A. Jeder Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, der alte ungeregelte Heizungspumpen gegen eine energiesparende Hocheffizenzpumpe austauscht, kann einen Antrag auf Fördergelder stellen. Förderung erhalten allerdings nur Tauschvorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen werden.

Fördergelder durch die KfW Bank:

  • 100,00 Euro bei Kosten für den Pumpenaustauch unter 400,00 Euro
  • 25 % der Erneuerungskosten bei Pumpenaustausch über 400,00 Euro

Besonderheiten bei der Antragsstellung:

  • Ein Antrag auf die Förderung kann erst nach Einbau der neuen Umwälzpumpe gestellt werden.
  • Der Antragsteller muss spätestens sechs Monate nach Rechnungsdatum der Pumpenerneuerung den Antrag unter der Förderprogrammnummer 431 einreichen.
  • Es werden nur Umbaumaßnahmen ab dem 1. April 2009 gefördert.